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Zivilrecht

Das Allgemeine Zivilrecht regelt die Rechtsangelegenheiten zwischen Privatpersonen aber auch Unternehmen, ohne dass ein spezielles Rechtsgebiet davon betroffen ist. Es wird daher auch als Privatrecht bezeichnet und befasst sich mit den Rechtsverhältnissen der Bürger und Unternehmen.

Die Grundlage für das allgemeine Zivilrecht bildet das Bürgerliche Gesetzbuch.

Wir beraten Sie hier in sämtlichen Angelegenheiten, die Ihnen aus dem privaten Alltag bekannt sind, so beispielsweise im Kaufrecht und sonstigen Vertragsrecht, zudem unterstützen wir Sie gerne bei der Erstellung von Verträgen aller Art, der Überprüfung und Durchsetzung von Vertragsinhalten, der Geltendmachung von Gewährleistungs- und Schadensersatzansprüchen oder auch bei der Mediation bei Streitigkeiten.

Handels- und Gesellschaftsrecht

Während das Handelsrecht sich auf Rechtsbeziehungen unter Kaufleuten, wozu auch Handwerker, Gastronomen und andere Gewerbetreibenden gehören, fokussiert, beschäftigt sich das Gesellschaftsrecht mit Recht der juristischen Personen, also unter anderem Gesellschaften bürgerlichen Rechts, Offenen Handelsgesellschaften, Kommanditgesellschaften, Gesellschaften mit beschränkter Haftung oder Aktiengesellschaften.

Unsere Beratung bezieht sich dabei auf alle Bereiche des Handels- und Gesellschaftsrechts, von der Erstellung von Handelsvertreterverträgen bis hin zur Beratung bei der Gründung oder Liquidation einer Gesellschaft, der Einberufung oder Durchführung von Gesellschafterversammlungen und auch der Haftung von Gesellschaftsorganen.

IT-Recht

Im IT-Recht bündelt sich eine Vielzahl verschiedener Rechtsbereiche, wie beispielsweise das Urheberrecht, das Marken- und Domainrecht, das Recht der Telekommunikation aber auch der Datenschutz, das allgemeine Zivilrecht so wie auch öffentliches Recht und das Arbeitsrecht.

Die Schnittstellen finden sich in einer Welt, die in ihrer Digitalisierung voranschreitet an zahlreichen Stellen, hier geht es nicht nur um die klassische Website, den klassischen Kauf- oder Verkauf von Software. Vielmehr findet sich das IT-Recht unter anderem zum Beispiel auch im Arbeitnehmerdatenschutz oder im Bereich des Themas Industrie 4.0. Kaum ein Bereich des heutigen Unternehmensdaseins bleibt von dem IT-Recht unberührt.

Arbeitsrecht

Im Arbeitsrecht geht es nicht nur um die Rechtsbeziehung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer, sondern auch zwischen Arbeitnehmerkollektiven wie z. B. Gewerkschaften oder Betriebsvertretungen. Es geht auch um Betriebsübergänge oder den Zugang von Menschen mit Schwerbehinderung zum Arbeitsmarkt.

Das „täglich Brot“ im Arbeitsrecht spielt sich allerdings zwischen der Anbahnung, dem Abschluss bis hin zur Beendigung eines Arbeitsverhältnisses ab.

Ganz gleich, ob Sie Arbeitnehmer oder Arbeitgeber sind und in welchem Bereich Sie Unterstützung benötigen, sei es bei einer Kündigungsschutzklage, einer Aufhebungsvereinbarung oder bei der Vertragsgestaltung, wir beraten Sie vollumfänglich.

Erbrecht

Das Erbrecht befasst sich mit der Vermögensnachfolge im Todesfall. Es beinhaltet aber auch zahlreiche Regelungen, um die Erbfolge bereits zu Lebzeiten festzulegen. So kann eine unerwünschte Erbfolge durch Testament, vorweggenommene Erbfolge wie Schenkungen, Vermächtnisse oder Erbverträge vermieden werden.

Gerade in einem so sensiblen Bereich ist es besonders wichtig, entsprechend vorzusorgen, um für den Fall der Fälle vorbereitet zu sein und Streitigkeiten über das Erbe gar nicht erst aufkommen zu lassen.

Egal ob Sie vererben wollen oder Erbe sind, wir beraten Sie in allen Belangen der erbrechtlichen Vorsorge, ob bei der Erstellung eines gemeinschaftlichen oder eigenhändigen Testaments, bei Annahme und Ausschlagung einer Erbschaft und der Geltendmachung des Pflichtteils.

Mietrecht

Das Mietrecht gehört zu einem der umfassenden Rechtsgebiete und ist Teil des Zivilrechts. Festgehalten ist dies im BGB und regelt im Streitfalle die Rechte sowohl von Mietern als auch von Vermietern.

Ganz gleich ob Sie Mieter oder Vermieter sind, wir beraten Sie umfassend zum facettenreichen Gebiet des Mietrechts, wie bspw. bei dem Abschluss oder der Überprüfung von Verträgen, der Geltendmachung von Mängeln oder Mietrückständen, der Kündigung oder Räumung. Auch bei der gerichtlichen Durchsetzung Ihrer Ansprüche stehen wir Ihnen selbstverständlich gerne zur Seite.

Forderungsmanagement

Hierunter versteht man die Zusammenfassung der Maßnahmen zur Beitreibung einer zur Zahlung fälligen Forderung.

Auch hier bieten wir Ihnen eine vollumfassende und auf Ihre Situation angepasste Unterstützungsleistung an:

Wir übernehmen Ihr gesamtes Forderungsmanagement ab Ablauf der Zahlungsfrist. Wir stehen Ihnen ab dem ersten, außergerichtlichen Aufforderungsschreiben an Ihre Kunden bzw. Abnehmer, über das gerichtliche Verfahren bis hin zur tatsächlichen Vollstreckung der Forderung bei Ihrem Schuldner zur Seite. 

Zudem bieten wir Ihnen jahrelange Erfahrung im Bereich des Forderungsmanagements sowie der Zwangsvollstreckung und die erforderliche fachliche Kompetenz, alles aus einer Hand.

Medizinrecht

Das Medizinrecht erstreckt sich nicht nur auf das Gebiet der Arzthaftung (Klärung, ob ein zum Schadenersatz verpflichtender ärztlichen Kunstfehler vorliegt), auch wenn viele dies darunter verstehen.

Daneben gibt es eine Fülle von Zweigen des Medizinrechts, die immer größere Bedeutung gewinnen.

Ebenfalls umfasst ist das Arztrecht. Hierbei unterscheidet man das allgemeine Berufsrecht (Approbationsordnung, ärztliche Berufsordnungen), das Recht der Honorierung von Privatpatienten (Gebührenordnung für Ärzte, GOÄ), die arztspezifischen Rechtsgebiete aus dem Sozialversicherungsrecht (Kassenzulassung, Honorierung der Behandlung von Kassenpatienten) und die ärztlichen Kooperationsformen (MVZ, Gemeinschaftspraxis, Berufsausübungsgemeinschaft, Praxisgemeinschaft).

Weiterhin zählt auch das Krankenhausrecht, das Recht der Pflegeberufe, das Recht der Apotheken und das Pharmarecht zum Medizinrecht, auch wenn diese Bereiche teilweise unter dem Begriff Gesundheitsrecht geführt werden.

Bereits diese Aufzählung verdeutlicht die Komplexität des Medizinrechts.

Für die Lösung eines medizinischen Problems ist Fachkompetenz erforderlich. Hier beraten und vertreten wir Sie kompetent und zuverlässig.

Verkehrsrecht

Das Verkehrsrecht ist ein Teil des Verkehrswesens und umfasst im weitesten Sinne alle Vorschriften und Gesetze, die mit dem Verkehr, also der Ortsveränderung von Personen und Sachen, in Verbindung stehen.

Es gilt für die Führer von Kfz genauso wie für Radfahrer und Fußgänger.

Da alles bis ins kleinste Detail geregelt ist, ist das Verkehrsrecht extrem komplex und kompliziert.

Zudem setzt es sich aus unterschiedlichen Rechtsgebieten zusammen. Eine Einteilung stellt die Unterscheidung in Vorschriften des öffentlichen Rechts und in Vorschriften des Privatrechts dar.

Zum öffentlichen Verkehrsrecht zählen das Verkehrsverwaltungsrecht (z.B. Erteilung oder Entzug der Fahrerlaubnis) und das Verkehrsstraf-/ bußgeldrecht (z.B. Verhängung eines  Bußgeldes wegen Geschwindigkeitsüberschreitung). Das private Verkehrsrecht lässt sich unterteilen in Verkehrsvertragsrecht (z.B. Gewährleistungsrecht beim Autokauf) und Verkehrshaftungsrecht
(z.B. Schadenersatz nach einem Verkehrsunfall).

Ihr erster Kontakt nach einem Verkehrsunfall, nach einem Verstoß gegen die Straßenverkehrsordnung oder gegen verkehrsstraf-/verkehrsverwaltungsrechtliche Vorschriften sowie nach der Feststellung eines Mangels an Ihrem neu angeschafften Gebraucht- oder Neuwagen sollte deshalb nicht die Versicherung oder die Polizei sein, sondern ein/e Rechtsanwalt/Rechtsanwältin Ihres Vertrauens, da nur er/sie und allein Ihre Interessen kompetent vertreten kann.

Versicherungsrecht

Versicherungsrecht im weiteren Sinn sind die Rechtsvorschriften für die Sozialversicherung und die Privatversicherung (Privatversicherungsrecht) und im engeren Sinn die Rechtsordnung der Privatversicherung.

Versicherungsrecht ist ein Rechtsgebiet, das die Rechtsbeziehungen zwischen Wirtschaftssubjekten (natürliche/juristische Personen) außerhalb der Versicherungswirtschaft und Versicherungsunternehmen regelt und zugleich den Bereich der Versicherungsaufsicht als öffentlich-rechtliches Verhältnis bestimmt.

Typische Bereiche des Versicherungsrechts sind:

  • Das Sachversicherungsrecht (insbesondere das Recht der Fahrzeug-, Gebäude-, Hausrat-, Reisegepäck-, Feuer-, Einbruchdiebstahl- und Bauwesenversicherung), bei der Fahrzeugversicherung handelt es sich um die „Kaskoversicherung“, sofern der Versicherungsnehmer Schäden an dem eigenen Fahrzeug absichert
  • Das Recht der privaten Personenversicherung (insbesondere das Recht der Lebens-, Kranken-, Reiserücktritts-, Unfall-, Berufsunfähigkeit- und Fahrerschutzversicherung)
  • Das Haftpflichtversicherungsrecht (insbesondere das Recht der Pflichtversicherung, privaten Haftpflicht-, betrieblichen Haftpflicht, Haftpflichtversicherung für die freien Berufe), hier handelt es sich um Versicherungen, die abgeschlossen werden, um die Regulierung fremder Schäden abzusichern

Typischerweise wird durch den Versicherungsvertrag der Versicherte verpflichtet, Beiträge als Prämien an die Versicherung zu zahlen, während diese für den Fall des Schadenseintritts die Regulierung übernimmt. Typisch ist ferner aber auch die begrenzte Übernahme von Schadensfällen durch den Versicherer.

Eine Zahlungsverweigerung durch Ihre Versicherung müssen Sie nicht hinnehmen. Wir nehmen eine Prüfung Ihres Leistungsanspruch vor und liefern Ihnen eine umfassende Einschätzung Ihres Falles. Wenn Sie dann gegen Ihren Versicherer Klage erheben möchten, bieten wir Ihnen eine sachkundige und zielgerichtete Prozessvertretung vor Gericht.